Die subjektiven Hörtests benötigen die aktive Mitarbeit des Kindes. Für jedes Alter gibt es spezielle Testverfahren. Ihnen allen ist gemeinsam, dass das Kind in spielerischer Weise in den Test eingebunden wird.
Die Ablenkaudiometrie kann ca. ab dem 4. Lebensmonat durchgeführt werden. In dieser Zeit beginnt das Kind, seinen Kopf in Richtung eines Geräusches zu wenden. Das macht man sich zunutze, indem akustische Reize, z.B. Töne, Tiergeräusche, Kinderlieder aus Lautsprechern ertönen und die Reaktion des Kindes beurteilt wird.
Es wird mit lauteren Tönen begonnen. Wenn sich der Säugling zum Reiz hingewendet hat, leuchtet als Belohnung ein Blinklicht, das auf dem entsprechenden Lautsprecher angebracht ist. So lernt das Kind, gezielt nach dem akustischen Reiz zu suchen und es können schließlich auch Reaktionen auf leisere Töne oder Geräusche beobachtet werden.
Die Spielaudiometrie kann bei einem normal entwickelten Kind ab einem Alter von 2 Jahren eingesetzt werden. Die Ermittlung der Hörschwelle erfolgt, indem eine Spielhandlung ausgeführt wird. Z.B. soll das Kind an Spielklötzchen lauschen und mitteilen, wenn diese piepsen. Zunächst wird mit lauteren Tönen begonnen, um das Kind mit dem Spiel vertraut zu machen. Dann werden immer leisere Lautstärken getestet, so dass man sich mehr und mehr an die Hörschwelle herantasten kann.
Die Sprachaudiometrie kann ab einem Alter von 2 Jahren erfolgen. Es werden Wörter vorgesprochen, die das Kind entweder nachsprechen oder auf den entsprechenden Gegenstand einer Bildtafel zeigen soll. Bei kleinen Kindern wird die Messung im Freifeld durchgeführt, d.h. die Wörter kommen aus Lautsprechern. Es wird festgestellt, wieviele Testwörter bei einer definierten Lautstärke verstanden werden. Ab 2 1/2 bis 3 Jahre kann die Messung mit Kopfhörern erfolgen, was eine seitengetrennte Prüfung der Ohren ermöglicht.