Die Sprache ist die ureigenste Ausdrucksform der menschlichen Kommunikation. Treten Störungen in der kindlichen Sprachentwicklung auf, so bedarf es einer differenzierten Diagnostik, um die Ursachen zu ergründen. Mithilfe von standardisierten Sprachentwicklungstests kann der Entwicklungsstand im Vergleich zu gleichaltrigen Kindern ermittelt werden. Ein Rückstand muss sich nicht auf alle sprachlichen Bereiche erstrecken, sondern kann auch mehr oder weniger isoliert Aussprache, Grammatik, Satzbau, Sprachverständnis und Wortschatz betreffen.
Neben Verzögerungen der Sprachentwicklung werden auch Störungen der Funktion der Sprachwerkzeuge (z.B. Schwäche der Zungen- und Mundmotorik) und des Redeflusses (Stottern/Poltern) untersucht. Zur Einschätzung der kindlichen Sprachentwicklung ist es außerdem wichtig, einen Überblick über die motorischen Fähigkeiten, das Gehör und die Hörwahrnehmung, die familiäre Situation und den Erziehungsstil (z.B. Zweisprachigkeit) sowie über das Verhalten des Kindes zu erhalten.
In ausführlichen Gesprächen mit den Eltern wird besprochen, welche therapeutischen Maßnahmen zur Förderung des Kindes sinnvoll sind.
Ein 2-jähriges Kind sollte über einen Wortschatz von mindestens 50 Wörtern verfügen und Zweiwortsätze äußern können. Wenn diese Meilensteine der Sprachentwicklung im Alter von 2 Jahren nicht erreicht sind, spricht man von einem Late Talker. Dies sollte Anlass sein für eine phoniatrisch-pädaudiologische Abklärung. Dabei wird das Gehör Ihres Kindes genau untersucht. Mit standardisierten Tests zur Sprachentwicklung werden das Sprachverständnis und der aktive Wortschatz überprüft.
Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass im Alter von 3 Jahren ein Drittel der Late Talker den sprachlichen Rückstand aufgeholt hat. Ein weiteres Drittel hat sprachliche Schwächen und ein Drittel benötigt logopädische Therapie.
Planen Sie für die kindliche Sprachuntersuchung, die auch eine intensive Abklärung des Hör- und Wahrnehmungsvermögens umfasst, ausreichend Zeit ein (ca. 2 Stunden bei guter Mitarbeit des Kindes). Während einer logopädischen Behandlung ist in halbjährlichen, ggf. auch kürzeren Abständen eine Kontrolluntersuchung zur Überprüfung der Therapiefortschritte erforderlich. Wenn Sie eine Logopädie-Verordnung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Anmeldung.
Sprachstörungen können aber auch Erwachsene ganz unvermittelt treffen, z.B. nach einem Schlaganfall oder bei neurologischen Erkrankungen wie der Parkinson-Erkrankung. Oft kommen auch Kombinationen mit Stimm- und Schluckstörungen vor. Die eingehende Diagnostik durch den Facharzt für Sprach- Stimm- und kindliche Hörstörungen (=Phoniater) bildet auch bei diesen Krankheitsbildern die Voraussetzung für eine erfolgreiche Therapie.