Diagnostik der AVWS

Für die Wahrnehmung von Reizen sind intakte Sinnesorgane Voraussetzung. Jeder Prüfung der Wahrnehmung muss daher eine genaue Diagnostik des Rezeptororgans vorausgehen. Im Falle des Hörorgans ist folglich der erste Schritt eine Überprüfung der Hörschwelle. Wenn geklärt ist, dass ein normales Hörvermögen vorliegt und dennoch im Alltag oder in der Schule offenkundige Probleme beim Hören bestehen, sollte eine Testung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung erfolgen.

 

Bei vielen kindlichen Entwicklungsverzögerungen sowie Lernproblemen wie Legasthenie und Dyskalkulie ist die Untersuchung der Wahrnehmungsfunktionen von großer Bedeutung für die Therapieplanung.

Zur Überprüfung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung bedarf es einer umfangreichen Abklärung, die in mehreren Schritten Auskunft über das komplexe System des Hörens gibt. Es stehen Ihnen zwei Testbatterien zur Auswahl zur Verfügung: 

 

1. Screening auditive Wahrnehmung: für eine orientierende Überprüfung der auditiven Wahrnehmung

2. Spezialdiagnostik auditive Wahrnehmung: für eine Testung aller Teilbereiche der auditiven Wahrnehmung

Screening auditive Wahrnehmung

Der Termin umfasst eine Diagnostik des Gehörs (Spiel- und Sprachaudiometrie, objektive Hörtests) und eine orientierende Untersuchung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung mit Screening-Tests. Getestet werden das Hören im Störgeräusch, die Unterscheidungsfähigkeit von Lauten (Phonematische Differenzierung) und die Hörmerkfähigkeit.


Spezialdiagnostik Auditive Wahrnehmung

Die Spezialdiagnostik der Auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung ist ab dem 5. - 6. Lebensjahr durchführbar und beinhaltet im Gegensatz zu der orientierenden Testung bei der Terminkategorie "Screening auditive Wahrnehmung" eine weitaus umfangreichere Testbatterie mit Funktionsdiagnostik des Mittel- und Innenohrs, neuro-physiologischen Tests von Hörnerv und Hirnstamm sowie individuell zusammengestellten Tests der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung sowie der Aufmerksamkeit. Bitte planen Sie 3-4 Stunden für Ihren Aufenthalt in unserer Praxis ein.